Hundeschule - Hundeblickwinkel - Training und Ausbildung zum Hundetrainer/ -in vom Profi
Die Hundeschule für Schwalmtal,Viersen,Mönchengladbach,Neuss,Düsseldorf, Grevenbroich und Heinsberg. Tätigkeit im Bundesland NRW.

Christiane Strauch

Hundeblickwinkel

Mobile Hundeschule

Hundetrainerin / Sachverständige  

Josef Rösler Str. 6

41366 Schwalmtal




AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Christiane Strauch, Hundetrainerin/Verhaltensberaterin/Sachverständige

§1 Geltungsbereich

Die vorliegende Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Christiane Strauch / Hundetrainerin / Verhaltensberaterin / Sachverständige (im Folgenden als ,,Trainerin“ bezeichnet) und dem/der Auftraggeber (In) (im Folgenden als ,,Halter“ bezeichnet). Die Trainerin erbringt sämtliche Dienstleistungen im Bereich Hundetraining und Hundeverhaltensberatung auf Grundlagen dieser ,,Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Die Trainerin behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung.

§2 Erfolgsgarantie  

Der Halter erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg in hohem Maße vom Halter, dem geleisteten Trainingsaufwand

und dem Teilnehmenden Hund abhängt. Die Trainerin übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Unterricht vermittelten Inhalte, versichere jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

§3 Vertragsangebot und Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung zu einem Angebot der Trainerin bietet der Halter verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung ist bindend für den Halter und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Gebühr, die sich aus der jeweils gültigen

Preisliste ergibt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch die Trainerin zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten die AGB' s der Trainerin als anerkannt. Mündlich vereinbarte Trainings- und Beratungsstunden sind grundsätzlich verbindlich.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung bekanntgegebenen Gebühren. Alle Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer auf Wunsch auch ausweisbar. Gebühren- und Terminänderung, sowie Irrtümer sind vorbehalten. Die Preise sind bis 30 km in

Zonen aufgeteilt. Darüber hinaus werden die Fahrkosten und Fahrzeiten individuell abgerechnet. Zahlungen sind nach Leistung der Dienste durch die Trainerin vor Ort in Bar fällig, in Ausnahmefällen auf Rechnung. Die Trainerin ist berechtigt, angemessene Vorschüsse/Abschlagszahlung zu verlangen. Zusammenfassend ist festzuhalten: Zahlungen für Einzelstunden, Trainings- und Infogespräche werden am Tag der Leistungserbringung vor Ort in bar fällig. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung, offene Rechnungen können in Raten bezahlt werden. Folgt keine Zahlung, wird dies zur Anzeige gebracht.

§5 Rücktritt vom Vertrag durch die Trainerin

Die Trainerin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Halter sich vertragswidrig verhält oder das Ziel der Ausbildung gefährdet. Die vereinbarten Stunden müssen dann zu 100% bezahlt werden. Sollten vereinbarte Termine aufgrund unerwarteter

Vorkommnisse z.B. Wetterverhältnisse, die eine Durchführung des Unterrichts unzumutbar machen oder durch Krankheit seitens der Trainerin ausfallen, ist die Trainerin verpflichtet einen Ersatztermin anzubieten, um die Unterrichtsstunden in Absprache mit dem Halter möglichst schnell nachzuholen. Allfällige Stornierungen sind ausschließlich schriftlich zu übermitteln.

§6 Rücktritt vom Vertrag durch den Halter

Alle Stunden müssen innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Trifft dies nicht zu, behält sich die Trainerin vor, dass die vereinbarten Stunden zu 100% bezahlt werden müssen. Es wird aber versucht Ausweichtermine abzustimmen. Verspätung des Halters zu vereinbarten Terminen, gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Bei einer Verhinderung des Halters besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Allfällige Stornierungen sind ausschließlich schriftlich zu übermitteln.

§7 Verpflichtungen des Halters

Der Halter versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, ausreichend geimpft (Grundimmunisierung / Tollwut) und entwurmt, sowie Haftpflichtversichert ist. Der Halter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Halter

ist verpflichtet, die Trainerin unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten und/oder Parasitenbefall und/oder Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes (z.B. übermäßige Aggressivität) vor Beginn des Trainings zu informieren. Der Halter ist verpflichtet der Trainerin gegebenenfalls über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren. Die Trainerin ist berechtigt, läufige Hündinnen sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten vom Training auszuschließen. Den Anordnungen zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung seitens des Halters behält sich die Trainerin vor, das Training/die Beratung abzubrechen. Die Gebühren sind trotzdem in vollem Ausmaß geltend.

§8 Haftung

Die Trainerin übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die in dem Halter oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf entstehen. Eine Haftungsverpflichtung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Trainerin. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzten. Der Halter haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung für jegliche Schäden die sein Hund verursacht. Der Halter handelt in eigener Verantwortung. Auch während der Unterrichtszeit obliegt dem Halter die Führung des Hundes eigenverantwortlich, sie wird nicht an den Trainer abgetreten. Soweit es im Rahmen der Ausbildung notwendig ist den Hund von der Leine zu lassen, weise ich ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Die Trainerin kann nur eine Empfehlung aussprechen, der Halter handelt eigenverantwortlich. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, Halti etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung der Trainerin genutzt werden.  

§9 Teilnahmeschluss

Die Trainerin behält sich vor, Halter ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung vom Training auszuschließen, wenn sie oder ihr teilnehmender Hund eine Störung oder Gefahr für den Reibungslosen Ablauf des Trainings darstellender Anweisungen des Trainers nicht Folge geleistet wird. Das Honorar ist in diesen Fällen in vollem Ausmaß geltend.

§10 Fotos/Videos

Der Trainer behält sich vor, Fotos und Videos, die durch den Trainer während des Trainings/ der Beratung gemacht werden, auf der Faceboksite und anderen zu veröffentlichen. Der Halter erteilst hierzu seine inhaltliche und zeitliche unbefristete Genehmigung.

§11 Urheberrecht

Sämtliche Unterlagen der Trainerin, die dem Halter im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Der Halter darf sie nur für private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt.

§12 Verhaltens- / Anamnese- Fragebogen

Der Halter verpflichtet sich, die Fragen im Verhaltensbogen (Anamnesebogen) wahrheitsgemäß zu beantworten.

§13 Gerichtsstand  

Der Gerichtsstand ist Viersen.